Preise gelten laut Vereinbarung. Bei Dauerbezug werden Preisänderungen 14 Tage im Vorhinein vor Wirksamwerden bekannt gegeben. Ein weiterer Bezug der Ware berechtigt jedenfalls den Lieferanten die erhöhten Preise ab dem Stichtag zu berechnen.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftraggebers Eigentum des Lieferanten.
Die Lieferungen erfolgen am Freitag einer jeden Woche. Die Bestellung hat spätestens bis Mittwoch 12.00 Uhr der dem Liefertermin vorangehenden Woche bei dem Lieferanten einzulangen. Bei verspäteten Bestellungen steht es dem Lieferanten frei den Liefertermin aus eigenem festzulegen.
Der Lieferant leistet ausschließlich Gewähr für die gesetzlichen Bestimmungen der Futterkomponenten, wie Einhaltung der Höchstwerte für Schadstoffe, Mindestmengen an Nährwerten und dergleichen. Ausdrücklich nicht leistet der Lieferant Gewähr für Zuchterfolg, Fressfreudigkeit, Appetit der Schweine und dergleichen.
Der Lieferant ist berechtigt, bei Stornierung des Auftrages bis drei Tage vor dem Liefertermin eine Stornogebühr von 25 % der Auftragssumme zu verrechnen.
Bei Sondermischungen ist der Lieferant berechtigt, eine Stornogebühr von 100 % zu verrechnen.
Das Zahlungsziel beträgt acht Tage ab Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart.
Für Schäden, die infolge mangelhafter Lieferung oder Arbeit des Lieferanten entstehen, haftet der Lieferant nur insoweit, als ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftung des Lieferanten für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Leibnitz. Als Gerichtsstand gilt für beide Seiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Lieferanten als vereinbart.
Alle Preise beinhalten die jeweilige anwendbare Mehrwertsteuer.Trotz unserer größten Bemühungen kann eine kleine Anzahl der Produkte in unserem Katalog mit dem falschen Preis ausgezeichnet sein. Wir überprüfen die Preise, wenn wir Ihre Bestellung bearbeiten und bevor wir die Zahlung belasten. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte Preis höher ist als der Preis auf der Webseite, werden wir Sie vor Versand der Ware kontaktieren, um Sie zu fragen, ob Sie das Produkt zum korrekten Preis kaufen oder die Bestellung stornieren wollen. Sollte der korrekte Preis eines Produkts niedriger sein als der von uns angegebene Preis, werden wir den niedrigeren Betrag berechnen und Ihnen das Produkt zusenden.
Der Einsatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen, sowie 12 % Verzugszinsen gilt als vereinbart.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten.
Der Lieferant bemüht sich die Lieferung ehest möglich zu versenden, Vorgabe ist, dass es sich um Lagerware handelt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignisse, die dem Lieferanten die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Lieferant auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Für Schäden infolge mangelhafter Lieferung, die dem Auftraggeber entstehen, haftet der Lieferant nur insoweit, als die für ihn tätigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftung des Lieferanten für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Stornierung des Auftrages bis zum Ausliefertermin von Lagerware entstehen keine Kosten. Bei Sonderbestellungen ist der Lieferant berechtigt, 25 % der Auftragssumme als Stornogebühr geltend zu machen.
Die Transportkosten betragen bis zu einer Auftragssumme von brutto 75,00€, 4,50 € brutto. Auftragssummen über 75€ brutto sind versandkostenfrei. Änderungen vorbehalten.
Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, sofern sie durch den Lieferanten schriftlich bestätigt werden.
Für Schäden, die infolge mangelhafter Lieferung oder Arbeit des Lieferanten entstehen, haftet der Lieferant nur insoweit, als ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftung des Lieferanten für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Leibnitz. Als Gerichtsstand gilt für beide Seiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Lieferanten als vereinbart.
Die Preise gelten laut Angebot. Nach Ablauf der Bindungswirkung des Angebotes sind die Preise freibleibend.
Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten.
Der Lieferant bemüht sich angegebene Termine einzuhalten. Gegenüber Unternehmen sind die vom Lieferanten genannten Termine und Fristen unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignisse, die dem Lieferanten die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Lieferant auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Für Schäden infolge mangelhafter Lieferung oder Arbeit, die dem Auftraggeber entstehen, haftet der Lieferant nur insoweit, als die für ihn tätigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftung des Lieferanten für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Stornierung des Auftrages bis 4 Wochen vor der Lieferung, ist der Lieferant berechtigt, 25 % der Auftragssumme als Stornogebühr geltend zu machen.
Ist im Verzugsfall zwischen Lieferanten und Auftragnehmer eine Pönale in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Auftragssumme vereinbart, so ist Bemessungsgrundlage die Auftragssumme mit welcher der Lieferant in Verzug ist, nicht jedoch die gesamte Auftragssumme.
Wird die Montage nicht durch einen befugten Monteur vorgenommen, so verfallen die Gewährleistungsansprüche. Über Verlangen des Lieferanten hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass ein befugter Professionist die Montage durchgeführt hat.
Alle technischen und kaufmännischen Unterlagen bleiben stets geistiges Eigentum des Lieferanten. Eine Herausgabe der Pläne zur Bearbeitung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferanten zulässig.
Die Lieferung erfolgt nach den Maßangaben auf den von den Lieferanten erstellten Plänen. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung die Richtigkeit der in den Plänen dargestellten Maßangaben. Die Haftung des Lieferanten für unrichtige Maßangaben wird jedenfalls ausgeschlossen.
Transportkosten sind laut Angebot zu begleichen.
Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, sofern sie durch den Lieferanten schriftlich bestätigt werden.
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Leibnitz. Als Gerichtsstand gilt für beide Seiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Lieferanten als vereinbart.